Bei Buchung akzeptiert der Mieter folgende Buchungsbedingungen: 

 

 

§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel

(1)  Der Vermieter vermietet an den/die Mieter folgende Unterkunft („Mietobjekt“):

 

Casa Sausenheim, Silchergasse 2, 67269 Grünstadt

 

für die vorher vereinbarten Personen inkl. Kindern.
Es gilt die Hausordnung.
Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt.

(2)  Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert. Bett- und Badwäsche ist im Preis enthalten.

(3)  Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer die Einrichtungen zu benutzen.

(4)  Der Mieter erhält für die Dauer seines Aufenthalts einen Haustürschlüssel.

§ 2  Mietzeit, An- und Abreise

(1)  Das Mietobjekt steht am Anreisetag ab 14 Uhr zur Verfügung

(2)  Das Mietobjekt steht am Abreisetag bis 10 Uhr zur Verfügung.

(3)  Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und in einem vorgefundenen Zustand an den zu übergeben und den/die Schlüssel an den Vermieter/Verwalter auszuhändigen.

 § 3 Mietpreis und Zahlungsweise

(1)  Der Mietpreis wird im Vorfeld abhängig von der Aufenthaltsdauer festgelegt und schriftlich mitgeteilt. Im Preis enthalten sind sämtliche Nebenkosten und Endreinigung.

(2)  Der Betrag ist wie folgt zu entrichten:

·         bar vor Ort bei Anreise

·         per Vorkasse per Banküberweisung

(3)  Bei mehrtägigem Aufenthalt behält sich der Vermieter die Erhebung einer Kaution vor.

 

§ 4  Stornierung und Aufenthaltsabbruch

(1)  Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

 

Kündigung

-bis 7 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
-bis 3 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
-bis 1 Tag vor Mietbeginn:   50 % des Mietpreises
-am Tag des Mietbeginns:  100 % des Mietpreises

Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

 

(2)  Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.

(3)  Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

(4)  Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

 

§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters

(1)  Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.

(2)  Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.

(3)  Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nicht gestattet.

(4)  Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese liegt im Mietobjekt aus.

 

§ 6       Schriftform, Salvatorische Klausel 

(1)  Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

(2)  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

(3)  Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland